Sozialministeriumservice
Für Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für notwendige Anpassungen im Badezimmer möglich sein.
- Für Personen mit Behinderung oder Pflegebedarf
- Zuschuss für barrierefreie Badumbauten möglich
- Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen
- Höhe abhängig von der individuellen Situation
- Nachweise und Kostenvoranschlag erforderlich